Allgemein anerkannte Regeln der (Bau-)Technik

Nach heutigem Sprachgebrauch und Verständnis lässt sich dieser Begriff etwa folgendermaßen zusammenfassen: „Als allgemein anerkannte Regeln der Technik sind die Regeln der Technik zu verstehen, die auf wissenschaftlicher Grundlage und/oder fachlichen Erkenntnissen (Erfahrungen) beruhen, in der Praxis erprobt und bewährt sind, Gedankengut der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen geworden sind und deren Mehrheit als richtig anerkannt und angewandt werden.“

Regelwerke mit der Zeit ändern und damit ihre Aktualität verlieren können. Des Weiteren bestehen eine Reihe von überholten DIN-Normen, die ihre Bedeutung für die allgemein anerkannten Regeln der (Bau)Technik verloren haben, siehe (BGH).

Wer die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet, für den spricht der Beweis des ersten Anscheins (tatsächliche Vermutung), dass er richtig gearbeitet hat. Im Streitfall muss das Gegenteil bewiesen werden. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind also Beweisregeln. Wer von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat deshalb noch nicht falsch gearbeitet. Er muss allerdings den Nachweis erbringen, dass auch die Abweichung den Gesetzes- oder Vertragsanforderung genügt. Im Streitfall heißt dies die Umkehrung der Beweislast. Deshalb wird es in solchen Fällen immer wieder Aufgabe der Gerichte sein, durch Sachverhalts- und Tatsachenfeststellung zu klären, welche Regeln der Technik für den konkreten Fall von der Fachwelt anerkannt sind und von der Mehrzahl der Praktiker angewandt werden.


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