Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Die BauPVO regelt die Angaben der Leistungen von Bauprodukten gemäß harmonisierten Regelungen, wie z. B. harmonisierte europäische Normen (DIN EN) und sie legt die Verwendung von CE-Kennzeichnungen  fest. Diese Leistungen werden in einem Dokument, der Leistungserklärung, dargestellt. Weiterhin werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten geregelt. Die BauPVO ist seit dem 1. Juli 2013 in allen Mitgliedstaaten der EU gültig und ersetzt die vorher geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR).


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