Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit

Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ist der maßgebende Zahlenwert für die Eigenschaft der Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes, der in Deutschland für viele bauphysikalische Berechnungen, wie z. B. für den Wärmeschutznachweis gemäß EnEV , angewendet werden muss. Es darf nicht der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit  verwendet werden. Der Bemessungswert wird mit einem definierten Sicherheitszuschlag gemäß DIN 4108-4:2013-02 aus dem Nennwert oder dem Grenzwert der Wärmeleitfähigkeit  abgeleitet bzw. gemäß DIN 4108-4:2017-03 zukünftig nur noch vom Nennwert abgeleitet.


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