CE-Kennzeichnung

Das Kürzel CE steht für „Conformité Européenne“. Es handelt sich dabei um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für die Übereinstimmung von Produkten mit europäischen harmonisierten Herstellungsnormen. Sie ist kein Gütesiegel oder Qualitätszeichen. Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr für den Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Der Hersteller erklärt in Eigenverantwortung durch das Anbringen des CE-Kennzeichnens auf seinen Produkten, dass diese den geltenden europäischen Richtlinien und Gesetzen entsprechen und dem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden, ggf. durch eine benannte Stelle. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produktes ist, dass der Hersteller zusätzlich eine Leistungserklärung erstellen muss. Bei Baustoffen, wie z. B. Mauermörtel, Putze, Fliesenkleber, usw. enthalten das CE-Kennzeichen und die Leistungserklärung wichtige technische Kennwerte zu dem jeweiligen Produkt. Eine CE-Kennzeichnung kann nur auf Grundlage einer harmonisierten europäischen Norm, die in dem jeweiligen Mitgliedsstaat der EU rechtsverbindlich eingeführt sein muss, erfolgen.


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