Energieausweis

Dokument, das in leicht verständlicher Form Auskunft/Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes gibt. Dadurch soll eine Vergleichsmöglichkeit zwischen verschiedenen Immobilien für den Käufer bzw. Mieter geschaffen werden. Grundlage für den Energieausweis ist die EnEV 2014 (Energieeinsparungsverordnung) . Bei Neubauten ist der Energieausweis grundsätzlich verpflichtend. Der Energieausweis für bestehende Gebäude muss nur bei Verkauf oder Neuvermietung vorhanden sein. Er kann grundsätzlich auf der Basis des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Von der Ausstellung des Energieausweises betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.


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