Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG)

Mit dem EnEG 1976/1980 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen einerseits als auch an die Beschaffenheit, Ausführung und Betrieb von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen und Brauchwasseranlagen andererseits festzusetzen. Als Grundlage für die EnEV 2014 wurde eine Novelle des EnEG erforderlich. Das neue EnEG ist seit dem 13. Juli 2013 in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats eine neue EnEV in Kraft zu setzen, die Inhalte und Verwendung von Energieausweisen für Gebäude im Bestand regelt.


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