Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV)

Seit Februar 2002 war die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ verbindlich. Sie trat an die Stelle der bis dahin gültigen Wärmeschutz-Verordnung (WSVO) und der Heizanlagen-Verordnung. Nach einer zwischenzeitlichen Novellierung der EnEV 2004 war entsprechend der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (GEG) eine erneute Novellierung 2007 notwendig. Die letzte Novellierung erfolgte 2013, wobei die Neuerungen überwiegend am 1. Mai 2014 in Kraft traten. Daher wird die EnEV 2014 gelegentlich als EnEV 2013 bezeichnet. Zum 1. Januar 2016 ist zusätzlich eine Anforderungsänderung zur EnEV 2014 in Kraft getreten. Mit der EnEV sollen die CO2-Emissionen reduziert und der Energiebedarf im Gebäudebereich gesenkt werden. Die EnEV regelt darüber hinaus die Ausstellung von Energieausweisen im Neubau und Bestand.


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