Grenzwert der Wärmeleitfähigkeit

Höchstwert der Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffes, der im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle nicht überschritten werden darf, wobei jeder Einzelwert eines Prüfergebnisses den vorgegebenen Wert einhalten muss. Da dieser Grenzwert jedoch in den europäischen Dämmstoffnormen nicht benannt bzw. definiert wurde, war er nicht EU rechtskonform und die DIN 4108-4:2013-02 musste geändert werden. Mit der Einführung der DIN 4108-4:2017-03 gibt es den Wert nicht mehr.


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