Hochhaus

In Deutschland ist die Definition für den Begriff Hochhaus in der Musterbauordnung (MBO) und in den Landesbauordnungen beschrieben. Danach gilt i. d. R. ein Gebäude, dessen Fußboden eines Aufenthaltsraumes mindestens 22 m über der Geländeoberfläche liegt, als Hochhaus. Hintergrund für diesen Wert der Gebäudehöhe ist die Rettung von Personen, da Feuerwehrdrehleitern i. d. R. eine Nennrettungshöhe von 23 m besitzen und es grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege geben muss. Höhere Gebäude müssen daher zwei voneinander getrennt liegende Fluchttreppenhäuser vorweisen. Anforderungen an den baulichen Brandschutz  von Hochhäusern sind in der Hochhaus-Richtlinie (HHR) bzw. Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthalten.


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