Kerndämmung

Als Kerndämmung wird z. B. bei zweischaligen Wänden die Dämmung zwischen tragender Wand/ Hintermauerschale und Vormauerschale bezeichnet. Als Dämmstoffe können z. B. MW- , EPS- , PUR-  und PF-Platten  verwendet werden. Bei einer nachträglichen Kerndämmung bei Bestandsgebäuden werden einblasbare Dämmstoffe, die rieselfähig oder faserförmig sind, oder Ortschaum verwendet. Die Dämmstoffe müssen dauerhaft wasserabweisend sein und der DIN 4108-10 mit der Einstufung WZ (Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung) entsprechen.


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